Kostenerstattung
Eine Kostenerstattung für Behandlungen und Verordnungen durch Heilpraktiker dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht gewähren.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Erstattung variiert zwischen den Anbietern jedoch sehr, teils wird noch die veraltete Gebührenordnung von 1985 (GebüH 85) zugrunde gelegt.
Es gibt inzwischen ein großes Angebot an privaten Zusatzversicherungen, die auch Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine (Teil-)Erstattung der Heilpraktikerkosten anbieten.
Fragen Sie bitte in jedem Fall bei Ihrer Kasse nach der tatsächlichen Erstattungshöhe. Und rechnen Sie im Falle von einer Erstattung nach den Minimalsätzen der GebüH 85 mit Zusatzkosten, die sie selbst tragen müssen.
Preise
- Kennenlern Termin
kurzes Gespräch, Ausblick auf Therapiemöglichkeiten, ca. 15 min
kostenlos
- Erstanamnese
Ausfürliche Diagnose ca. 1,5 - 2 Stunden inkl. Zungen- und Pulsdiagnose und Nacharbeit
80.- €
- Folgebehandlung
Aktualisierung der Diagnose inkl. Zungen- und Pulsdiagnose und Behandlung, ca. 1 Stunde
50.- €
- Massage
kurzes Gespräch und Massage, ca. 1 Stunde
45.- €
Reduzierung für Einkommensschwache auf Anfrage.
Meine Praxis wird als reine Bestellpraxis geführt, wodurch Ihnen unnötige Wartezeit erspart wird, darum ist die für Sie reservierte Zeit auch verbindlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich für zu spät (36 Stunden vorher) abgesagte Termine eine verminderte Gebühr von 15.- € in Rechnung stelle. Für nicht abgesagte Termine wird die volle Gebühr fällig.